Einführung zum Thema Diskriminierung

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Diskriminierung beschreibt jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen. Diese können in Form von Äußerungen, Gesten oder Handlungen erfolgen. Diskriminierung kann in der Praxis verschiedene Formen annehmen. Diese sind nachfolgend mit Beispielen aufgelistet.
  • Ethnie oder Herkunft. Beispiel: Ein Schwarzer Mensch wird nur im Lager eingesetzt, weil laut Chef nur “deutsch aussehende” Mitarbeitende Kundenkontakt haben sollen.
  • Geschlecht. Beispiel: Eine Frau wird nicht befördert, weil sie in Elternzeit ist.
  • Religion. Beispiel: Einer Hausmeisterin in einem kirchlichen Altenheim wird gekündigt, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist.
  • Weltanschauung. Beispiel: Ein Pazifist wird wegen seiner Einstellung verspottet.
  • Behinderung. Beispiel: Ein Mann wird nicht eingestellt, weil er im Rollstuhl sitzt, obwohl er für den Job qualifiziert ist.
  • Alter. Beispiel: Die Beförderung eines Arbeitnehmers wird abgelehnt, weil er „für den neuen Posten zu alt" ist.
  • Sexuelle Identität. Beispiel: Einem Altenpfleger wird gekündigt, weil er homosexuell ist.
Nicht alles, was als diskriminierend empfunden wird, ist gesetzlich verboten. So kann eine Ungleichbehandlung im Arbeitsleben ausnahmsweise wegen beruflicher Anforderungen (§ 8 AGG), wegen der Religion oder Weltanschauung (§ 9 AGG), wegen des Lebensalters (§ 10 AGG) oder als positive Maßnahme (§ 5 AGG) erlaubt sein. Kann sich ein Arbeitgeber auf keinen dieser gesetzlichen Ausnahmetatbestände berufen, liegt eine verbotene Diskriminierung vor.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Kassel

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