Berufstätig in der Rente: Überblick für Arbeitgebende

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Steht ein Mitglied deines Teams kurz vor der Rente, zeigt aber Interesse daran, weiterhin im Unternehmen tätig bleiben zu wollen? Oder suchst du nach Möglichkeiten, die Erfahrung und das Wissen älterer Beschäftigten länger im Unternehmen zu halten? Dieser Beitrag beleuchtet die Perspektiven und gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Rentner:innen. Außerdem erhältst du wertvolle Informationen und Ratschläge dazu, wie du diese Möglichkeiten effektiv nutzen und eine Win-win-Situation für dein Unternehmen sowie deine Mitarbeitenden schaffen kannst.

Flexibilität bei der Weiterbeschäftigung

Seit Januar 2023 ist die gesetzliche Hinzuverdienstgrenze für Rentner:innen entfallen. Dies bedeutet, dass deine Beschäftigten auch nach Renteneintritt ein Einkommen neben ihrer Rente haben können, ohne dass dies auf ihre Renteneinkünfte angerechnet wird. Im Gegenteil, durch die Bezahlung von Rentenbeiträgen auf zusätzliches Einkommen kann die Rente sogar steigen. Diese Regelung eröffnet neue Möglichkeiten für eine flexible Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Als Arbeitgeber:in solltest du daher mit deinen Mitarbeitenden sprechen, wenn diese signalisieren, in Rente gehen und gleichzeitig angestellt bleiben zu wollen.

Sozialabgaben & Steuern

Natürlich bist du als Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, den Arbeitgeberanteil in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) zu zahlen. Auch wenn Rentner:innen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, nicht mehr verpflichtet sind, in die Rentenversicherung einzuzahlen, so bleibt die Zahlung des Arbeitgeberanteils weiterhin bestehen. Beschäftigte im Ruhestand müssen zudem Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Wie in einem normalen Anstellungsverhältnis behältst du als Arbeitgeber:in die Lohnsteuer auf das Arbeitsentgelt ein. Es ist daher wichtig, auf die korrekte Schlüsselung bei der Entgeltabrechnung zu achten. Möglicherweise musst du hierfür deine Lohnsoftware anpassen oder deine Steuerberatung darauf hinweisen.

Anpassung des Arbeitsvertrags

Während der Arbeitsvertrag bei erwerbstätigen Frührentner:innen theoretisch bestehen bleiben kann, muss dieser bei Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, in den meisten Fällen angepasst werden. Dabei ist es wichtig, mit den betroffenen Beschäftigten ins Gespräch zu kommen und Lösungen zu finden, die für beide Seiten vorteilhaft sind.
Als Arbeitgeber:in kannst du verschiedene Anreize schaffen, um deine Mitarbeitenden auch über den offiziellen Rentenbeginn hinaus im Unternehmen zu halten. Dazu gehören veränderte Arbeitszeiten, eine geringere Stundenzahl oder ein neuer Zuschnitt des Aufgabenbereichs. Es ist dabei wichtig, vorausschauend zu handeln und diese Möglichkeiten rechtzeitig anzubieten.

Die Berufstätigkeit in der Rente bietet neue Möglichkeiten für eine flexible Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Als Arbeitgeber:in kannst du hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten und von der Erfahrung sowie dem Wissen älterer Beschäftigten profitieren. Es gilt daher, vorausschauend zu handeln und Anreize für die Weiterbeschäftigung zu schaffen.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Kassel

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