Fragen rund um Elternzeit

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Wirst du bald ein Elternteil sein und stehst in einem Beschäftigungsverhältnis? Dann hast du Anspruch auf Elternzeit für dich und dein Baby. Die Elternzeit ermöglicht dir, nach der Geburt eine Auszeit von deiner Erwerbstätigkeit zu nehmen und dich intensiv um dein Kind zu kümmern. Wie die Elternzeit in Deutschland geregelt ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfährst du im Folgenden. Informiere dich darüber hinaus auch gerne in den Beiträgen zu Behördengängen vor bzw. nach der Geburt über weitere relevante Formalitäten.
Aus Mangel an praktikablen geschlechtsneutralen Alternativen werden im Text Begriffe wie Elternteil und Mutter verwendet. Damit sind immer alle Menschen gemeint, die Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld haben – dies schließt explizit Menschen aller Geschlechter ein. Außerdem bieten diese Informationen einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Es ist empfehlenswert, sich bei speziellen Fragen an eine:n Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht oder an die zuständige Elterngeldstelle zu wenden.

Wer hat generell Anspruch auf Elternzeit?

Anspruch auf Elternzeit haben alle, die ihr Kind im eigenen Haushalt betreuen und in Deutschland wohnen. Während der Elternzeit darf außerdem höchstens 32 Wochenstunden gearbeitet werden.

Wann kann bzw. muss ich einen Antrag auf Elternzeit stellen?

Die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes muss spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich bei deinem Arbeitgeber beantragt werden. Der frühestmögliche Starttermin der Elternzeit ist der Tag der Geburt des Kindes oder, falls du dich im Mutterschutz befindest, der Tag nach Ablauf des Mutterschutzes. Sollte dein Kind früher als erwartet zur Welt kommen und die Frist nicht eingehalten werden können, gelten dringende Gründe für eine verkürzte Frist. Wenn das Kind hingegen später geboren wird als berechnet, beginnt die Elternzeit erst mit der Geburt.
Grundsätzlich ist es ratsam, frühzeitig mit deiner Führungskraft zu sprechen, um die Vertretung und Übergaben zu planen. Beachte jedoch, dass der besondere Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit gilt. Wenn du also auf Nummer sicher gehen möchtest, reiche deinen Antrag auf Elternzeit idealerweise zwischen 7 und 8 Wochen vor dem geplanten Beginn ein.
Hinweis: Solltest du bereits durch den Mutterschutz vor Kündigung geschützt sein, kannst du deinen Antrag auf Elternzeit auch früher als 8 Wochen vorher einreichen. 
Für die Elternzeit, die ab dem 3. Geburtstag des Kindes bis zum Tag vor dem achten Geburtstag genommen wird, sollte der Antrag spätestens 13 Wochen im Voraus gestellt werden.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Die maximale Dauer der Elternzeit beträgt drei Jahre. Ein Teil davon kann zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes genommen werden.

Kann ich die Elternzeit verlängern oder verkürzen?

Das vorzeitige Beenden oder Verkürzen der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Eine Ausnahme besteht dann, wenn eine erneute Schwangerschaft eintritt.

Können mein:e Partner:in und ich die Elternzeit aufteilen?

Ja, die Eltern entscheiden selbst, wie und wann sie ihre Elternzeit nehmen. Beide können sie sogar gleichzeitig nehmen. Beachtet wird dabei jedoch die individuelle mögliche Dauer pro Elternteil.

Das war ein Überblick über die wichtigsten Informationen zum Thema Elternzeit. Es ist wirklich wichtig, dass du dich rechtzeitig über deine Rechte und Pflichten informierst und alle nötigen Anträge fristgerecht einreichst. Wenn du dich intensiver mit diesen Themen auseinandersetzen möchtest, schau gerne in die weiteren Beiträge rund um Elterngeld, vutz oder Wiedereinstieg nach einer Geburt. Bei weiteren Fragen stehen dir die hier angegebenen Ansprechperson jederzeit – auf Wunsch auch anonym – zur Verfügung.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Kassel

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