Auf Diskriminierung am Arbeitsplatz reagieren

Beitrag
Erlebt oder beobachtet man diskriminierende Äußerungen am Arbeitsplatz, kann es mitunter schwerfallen, die richtige Reaktion auf das unangemessene Verhalten zu finden. Die nachfolgenden Tipps helfen, besser mit einer solchen Situation umzugehen.

Bei diskriminierenden Äußerungen wie Witzen, Beleidigungen oder Behauptungen im Gespräch:

  • Ruhe bewahren und durch Körpersprache Sicherheit und Präsenz signalisieren.
  • Bei Schimpfworten, Vorurteilen, Witzen und Beleidigungen Ablehnung ausdrücken und sich davon distanzieren.
  • Nicht von einer langen Liste an Behauptungen beirren lassen, stattdessen auf einzelne Äußerungen eingehen und argumentieren. Hierbei beharrlich bleiben.

Äußerungen hinterfragen:

  • Bei Behauptungen und angeblichen Fakten: „Woher weißt du das?“ Wenn eine Quelle genannt wird, kann es ebenso sinnvoll sein, diese zu hinterfragen. Falls du über verlässliche Gegeninformationen verfügst, solltest du diese auf jeden Fall anführen.
  • Bei Witzen oder Verallgemeinerungen: „Ich verstehe den Zusammenhang nicht, kannst du mir das erklären?“. Oft bemerken Personen, dass ein Witz diskriminierend war, wenn sie gezwungen sind, diesen in anderen Worten wiederzugeben.
  • Bei diskriminierenden Forderungen: „Wie würde das denn genau funktionieren?“
  • Einbeziehen anderer anwesender Personen, z.B. durch das Aufgreifen ihrer Argumente oder das Fragen nach ihrer Meinung.
  • Das Gespräch oder die Situation verlassen, falls du gerade nicht darauf eingehen kannst oder möchtest. Du solltest dennoch zu einem späteren Zeitpunkt darüber reden oder den Vorfall wenigstens der Beschwerdestelle oder dem oder der Vorgesetzten melden, damit solche Dinge nicht mehr vorkommen.

Falls du regelmäßig diskriminierende Äußerungen erlebst oder benachteiligt wirst, solltest du weitergehende Maßnahmen ergreifen:

  • Unterstützung bei Kolleg:innen und/oder Vorgesetzten suchen
  • Vorfälle als Gedankenstütze und Beweismittel detailliert notieren (wer, wann, wo, was)
  • Falls vorhanden, den Betriebsrat informieren. Dieser ist nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dazu verpflichtet, in dieser Situation zu unterstützen. Ist kein Betriebsrat vorhanden, den Arbeitgeber informieren. Nach AGG ist der Arbeitgeber ebenfalls dazu verpflichtet, zu helfen und dich zu unterstützen. 
  • Öffentliche Angebote wie Hilfstelefone, Vereine oder Beratungsstellen nutzen, falls du dich damit wohler fühlst
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Kassel

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Diese Website verwendet nur notwendige Cookies, die keine personenbezogenen Daten enthalten. Details findest du in unserem Datenschutzhinweis.


Mit einem Klick auf "Zum Angebot" akzeptierst du unsere Nutzungsbedingungen.