Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Überblick

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Hat dein Baby gerade das Licht der Welt erblickt und du fragst dich, ob die motorische und sprachliche Entwicklung deines Kindes in Ordnung ist? Welche Impfungen im Kindesalter empfohlen werden; wann dein Kind schulreif ist? Oder wie oft du ganz allgemein dein Kind ärztlich untersuchen lassen solltest? Um diese und viele weitere Fragen zu beantworten, sind ärztliche Vorsorgeuntersuchungen absolut empfehlenswert. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird die gesunde und altersgemäße Entwicklung deines Kindes überprüft. So können mögliche gesundheitliche Beschwerden oder Auffälligkeiten in der Entwicklung deines Kindes frühzeitig erkannt und behandelt werden. Im Folgenden findest du daher eine Übersicht über alle Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen mit Informationen zu den empfohlenen Zeiträumen, wichtigen Unterlagen und hilfreichen Tipps.
Info: Dieser Beitrag dient als allgemeine Übersicht über alle Vorsorgeuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter. Für eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Untersuchungen wirf gerne einen Blick in die dazugehörigen Beiträge hier in der Mediathek.

Wo werden die Untersuchungen durchgeführt?

Vorsorgeuntersuchungen werden in einer kinder- und jugendärztlichen Praxis durchgeführt, die du (und dein:e Partner:in) für dein (bzw. euer) Kind ausgesucht habt. Auch andere Ärzt:innen dürfen diese Untersuchungen durchführen, sofern sie z.B. durch die ärztliche Berufsordnung dazu berechtigt sind.

Sind die Untersuchungen verpflichtend?

Für die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht. Ausnahmen gibt es jedoch in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, in denen die Untersuchungen U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend sind. In vielen weiteren Bundesländern wird zudem eine schriftliche Aufforderung gesendet, damit die Termine nicht versäumt werden. Falls sie nicht wahrgenommen werden, schalten sich oftmals Jugend- und Gesundheitsämter ein, da Vernachlässigungen und Misshandlungen des Kindes (durch die Eltern) frühzeitig erkannt werden sollen.
Tipp: Um keine Früherkennungsuntersuchung zu versäumen, kannst du Termine in der ärztlichen Praxis immer frühzeitig vereinbaren. Informiere dich am besten schon vor der Geburt deines Kindes, welche Praxis in Frage kommt und noch freie Kapazitäten hat.

Sind die Untersuchungen kostenlos?

Die meisten Vorsorgeuntersuchungen sind i.d.R. kostenlos, sofern die empfohlenen Zeitspannen für die jeweiligen U-Untersuchungen eingehalten werden. Aktuell werden sowohl die U-Untersuchungen U1 bis U9 als auch die Jugenduntersuchung J1 von allen Krankenkassen übernommen. Auch die empfohlenen Impfungen sind von der Versicherung abgedeckt und bis zum 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit. Für die Untersuchungen U10, U11 und J2 übernehmen allerdings nur einige Krankenkassen die Kosten. Trotzdem solltest du überlegen, die Untersuchungen durchführen zu lassen, da 8 Jahre zwischen der U9 und J1 liegen und sie innerhalb dieses Zeitraumes eine wichtige Lücke in der Entwicklung deines Kindes schließen. In der J2 Untersuchung hat dein Kind zudem die Möglichkeit, sich alleine und vertraulich beraten zu lassen und beispielsweise intime Fragen zur Pubertät oder Sexualität zu stellen.
Tipp: Informiere dich bei deiner Krankenkasse frühzeitig darüber, welche Kosten sie für die Untersuchungen U10, U11 und J2 übernimmt. Sofern sie zumindest einen Teil der Kosten übernehmen, kannst du die zunächst selbst bezahlte Rechnung bei deiner Krankenkasse einreichen. Es lohnt sich also, einfach mal nachzufragen!

Welche Zeiträume werden für die Untersuchungen empfohlen?

Damit die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt wichtige Entwicklungsschritte deines Kindes beurteilen kann, ist es wichtig, dass die Vorsorgetermine in bestimmten Zeitspannen erfolgen. Um bestimmte Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln, sollten die Untersuchungen in den dafür vorhergesehenen Altersspannen stattfinden:
  • U1: nach der Geburt
  • U2: zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
  • U3: zwischen der 4. und 5. Lebenswoche
  • U4: zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
  • U5: zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat
  • U6: zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat
  • U7: zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat
  • U7a: zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat
  • U8: zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat
  • U9: zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat
  • U10: zwischen 7 und 8 Jahren
  • U11: zwischen 9 und 10 Jahren (zusätzliche Vorsorgeuntersuchung)
  • J1: zwischen 12 und 14 Jahren
  • J2: zwischen 16 und 17 Jahren (zusätzliche Vorsorgeuntersuchung)
Beachte: In gewissen Fällen, z. B. bei einer Frühgeburt, chronischen Krankheit bzw. anderen Beeinträchtigungen entwickelt sich dein Kind unter Umständen anders als von Normwerten angegeben. Im Falle …
  • einer Frühgeburt sollten die genannten Untersuchungszeiträume eingehalten werden, da die Frühgeburtlichkeit des Kindes bei den Früherkennungsuntersuchungen von der Ärztin bzw. dem Arzt berücksichtigt wird.
  • einer chronischen Erkrankung oder Behinderung des Kindes hingegen treffen die Kriterien der Untersuchungen häufig nicht mehr auf die individuelle Entwicklung des Kindes zu. Lass dich also nicht verunsichern, wenn die Fähigkeiten und Fertigkeiten deines Kindes von denen abweichen, die für diese Altersstufe vorgesehen sind.
  • spezifischer Beeinträchtigungen (z. B. Turner- oder Down-Syndrom) gibt es entsprechende Vergleichswerte für dein Kind, an denen die altersgemäße Entwicklung gemessen werden kann. Klassisch für die Beurteilung von Größe und Gewicht sind z. B. spezielle Perzentil- bzw. Wachstumskurven.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Untersuchungszeiträume – sofern möglich – einzuhalten und (weitere) Therapie- und Fördermaßen mit der ärztlichen Fachperson zu besprechen.

Welche Unterlagen muss ich zu den Untersuchungen mitbringen?

Für die Vorsorgeuntersuchungen benötigst du die folgenden Unterlagen:
  • die Krankenversicherungskarte
  • den Impfausweis
  • das Kinderuntersuchungsheft (auch Gelbes Heft genannt) deines bzw. eures Kindes
Das Gelbe Heft wird dir bzw. euch kurz nach der Geburt des Babys in der Geburtsklinik bzw. bei einer Hausgeburt von der Hebamme übergeben. Hier werden die Untersuchungsergebnisse der U1 bis U10 mit genauem Datum sowie den Ergebnissen festgehalten. Bei dem Gelben Heft handelt es sich um vertrauliche Informationen. Weder Kitas noch Schulen, das Jugendamt oder andere Institutionen dürfen verlangen, das Heft einsehen zu dürfen. Um eine regelmäßige Teilnahme an den U-Untersuchungen bei Bedarf vorzuweisen, kann die abtrennbare Teilnahmekarte im Gelben Heft verwendet werden. Beispielsweise kannst du damit bei der Erstaufnahme deines Kindes in einer Kita die geforderte ärztliche Beratung zu einem vollständigen und altersgemäßen Impfschutz (Infektionsschutzgesetz § 34 Abs. 10a) nachweisen. Solltest du das Gelbe Heft oder die Teilnahmekarte verlieren, kann beides erneut von der Geburtsklinik, der Hebamme und später durch die ärztliche Praxis, die die U-Untersuchungen deines Kindes betreut, ausgehändigt werden.
Beachte: Seit Januar 2022 wird von allen gesetzlichen (und vielen privaten) Krankenkassen ein elektronisches Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft) im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) angeboten. Du kannst dich bei deiner Krankenkasse genauer über die Einrichtung und den Umgang mit dem eU-Heft informieren.

Kann ich die Untersuchungen auch im Ausland durchführen lassen?

Sollten du und dein Kind aufgrund eines (längeren) Auslandsaufenthalts eine oder mehrere U-Untersuchungen nicht wahrnehmen können, ist es nicht notwendig, ausschließlich für die Vorsorgeuntersuchung zurück nach Deutschland zu kommen. Informiere dich bei einer Reise ins Ausland zunächst im Internet über Vorsorgeuntersuchungen und kinderärztliche Versorgung im Zielland. In vielen deutschen Bundesländern besteht ein Melde- und Erinnerungswesen für die U-Untersuchungen. Lasse dir daher einen Nachweis über die im Ausland durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen ausstellen und informiere damit deine zuständige Meldestelle.
Beachte: Wenn du im Ausland eine kinderärztliche Praxis zu einem U-ähnlichen Termin aufsuchst, musst du höchstwahrscheinlich die Untersuchung selbst bezahlen, denn eine Auslandskrankenversicherung trägt in aller Regel nur die Behandlungskosten erkrankter Kinder.
Alternativ kannst du deine konkrete Situation jederzeit mit deinem Kinderarzt bzw. deiner Kinderärztin in Deutschland besprechen, da die Zeiträume für die U-Untersuchungen sehr breit gefächert sind. So lassen sich adäquate Ersatztermine finden.
Tipp: Frage außerdem bei deiner Krankenversicherung nach, wie lange sie eine verspätete U-Untersuchung im Falle eines Auslandsaufenthalts noch bezahlt.


In diesem Beitrag hast du einen allgemeinen Überblick über die Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sowie deren Formalitäten erhalten. Indem du regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teilnimmst, kannst du sicherstellen, dass die gesunde Entwicklung deines Kindes langfristig betreut wird. Wenn du nun wissen möchtest, was genau bei den U- und J-Untersuchungen passiert, wirf gerne einen Blick in die weiteren Beiträge hier in der Mediathek.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Kassel

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