Schuldenproblem im Personalgespräch ansprechen

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Hast du den Eindruck oder weißt, dass eines deiner Teammitglieder finanzielle Sorgen oder gar Schulden hat, solltest du das Thema nicht unausgesprochen lassen. Das ist wichtig, weil die betroffene Person starken Belastungen ausgesetzt sein kann. In Folge leidet meist die allgemeine Leistungsfähigkeit. Aber auch Änderungen im Sozialverhalten sind möglich und können der gesamten Teamkultur schaden. Langfristig unausgesprochen kann das Thema einerseits die mentale Gesundheit der betroffenen Person gefährden und andererseits zu einem großen Aufwand und rechtlichen Risiken für das Unternehmen führen (z.B. im Falle von Lohnpfändungen).
Da finanzielle Sorgen und Überschuldung meist starke Schamgefühle hervorrufen und die Angst auslösen, den Job zu verlieren, fällt es Mitarbeitenden in der Regel schwer, das Thema eigenständig anzusprechen. Deshalb solltest du als Führungskraft das Thema zügig ansprechen. Bleibe dabei immer sachlich, aber nimm gleichzeitig auch Rücksicht auf die Sensibilität des Themas. Zeige Verständnis, Hilfsbereitschaft und Offenheit, um der betroffenen Person die Angst davor zu nehmen, das Thema zu besprechen und Hilfe einzuholen.

Gesprächsführung

Sprich das Thema offen an. Bewerte dabei nicht, sondern schildere sachlich deine Beobachtungen: "Ich wollte gerne mit dir sprechen, weil ich vermute, dass du finanzielle Sorgen hast. Mir ist aufgefallen, dass du in letzter Zeit nicht mehr zu den gemeinsamen Mittagessen kommst. Außerdem habe ich dich vermehrt unkonzentriert erlebt, und mir ist aufgefallen, dass du dein Auto verkauft hast. Ich möchte dich gerne offen fragen, ob ich mit dieser Einschätzung richtig liege."
Sollte sich dein Eindruck bestätigen, biete Unterstützung an und vermittle Vertrauen. Betone, dass es deine Intention ist, der Person zu helfen, damit es ihr und dem Team schnellstmöglich wieder besser geht: "Ich möchte dir gerne meine Hilfe bei der Lösung des Problems anbieten. Mir ist es wichtig, dass es dir rasch besser geht und wir wieder voll auf dich zählen können."
Denke daran, dass du deine Hilfe nur anbieten kannst und nicht aufdrängen solltest. Die betroffene Person hat selbst die Verantwortung, ihr Verhalten zu ändern bzw. ihre Probleme zu lösen.
Ist die Person offen für Unterstützung, kannst du sie an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 305 InsO vermitteln. Damit gibst du das Problem nicht "einfach weiter", sondern sorgst dafür, dass die Person die notwendige fachliche Hilfe erhält. Erkundige dich vorher, ob dein Unternehmen eine finanzielle Beratung anbietet. Wenn nicht, dann findest du eine Übersicht aller bundesweiten Stellen beim statistischen Bundesamt.
In Absprache mit der Personalabteilung kannst du auch finanzielle Hilfe anbieten, z.B. Arbeitgeberdarlehen, Vorschüsse o.ä. Gehe hier jedoch mit Bedacht vor, da solche Maßnahmen die Ursache des Problems nicht angehen. Mache außerdem keine Versprechungen, solange du dich nicht verbindlich mit der Personalabteilung bzw. der verantwortlichen Stelle abgesprochen hast.
Sofern du dich mit der betroffenen Person auf gezielte Maßnahmen einigst, solltest du eure Vereinbarungen schriftlich festhalten und im Nachgang regelmäßig das Gespräch suchen. So zeigst du, dass dir die Person sowie die Lösung des Problems am Herzen liegt.
Falls sich die Person gar nicht einsichtig zeigt oder deinen Eindruck abstreitet, solltest du dies zunächst akzeptieren. Du kannst dein Hilfsangebot zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Falls einer der Anlässe für dieses Gespräch ein Leistungsrückgang war, solltest du jedoch deutlich machen, dass du als Führungskraft von der Person erwartest, dass sich ihre Leistung wieder bessert. Sollte sich keine Verbesserung einstellen, kannst du nach einiger Zeit ein erneutes Gespräch versuchen.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Kassel

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