Integrationsfachdienst Kassel
Integrationsfachdienst KasselKontakt aufnehmen
Deutsch
Integrationsfachdienst Kassel kann dich in diesen Sprachen beraten.
Für Mitarbeitende
Die IFD informieren, beraten und unterstützen bei
- gesundheits- und behinderungsbezogenen Problemen, die sich am Arbeitsplatz auswirken
- Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetriebliche Umsetzung
- akuten Krisensituationen
- Konflikten am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen
- Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit
- Fragen der beruflichen Weiterentwicklung.
Für hörbehinderte Menschen gibt es beim IFD Kassel speziell qualifizierte Beraterinnen, die auch gebärdensprachkompetent sind.
Für Vorgesetzte und Arbeitgebende
Die IFD informieren, beraten und unterstützen bei
- ·Fragen im Umgang mit Behinderungen und des behinderungsgerechten Arbeitsplatzeinsatzes
- ·Begleitung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung
- ·Fragen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
- ·Entwicklung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Zusammenhang mit Behinderungen
- ·Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen.
Zudem beraten wir auch bei außerbetriebliche Belastungsfaktoren, die sich möglicherweise negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Wir nutzen unser Netzwerk an Ärztinnen, Therapeutinnen, Anwältinnen, Ämtern und Behörden, Beratungsstellen.
Nehmen Sie bei Fragen rund um das Thema Behinderung, Schwerbehinderung und Arbeitsplatz gerne Kontakt zum IFD auf. Wir versuchen zeitnahe Termine anzubieten.
Nehmen Sie bei Fragen rund um das Thema Behinderung, Schwerbehinderung und Arbeitsplatz gerne Kontakt zum IFD auf. Wir versuchen zeitnahe Termine anzubieten.
Themenschwerpunkte
- Erholung
- Stress
- Kommunikation
- Konflikt
- Ergonomie
- Emotionale Belastung
- Körperliche Belastung
- Krankheit
- Betriebliche Wiedereingliederung
- Amtliches & Soziales
- Schwerbehinderung
- Behinderung
Häufige Fragen
Muss ich etwas für die Beratung zahlen?
Nein, die Beratung ist für Sie (wie für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte) kostenlos. Die Beratungskosten übernimmt in den meisten Fällen das Integrationsamt oder ein anderer Reha-Träger.
Wie anonym ist die Beratung?
Der IFD benötigt zum Zwecke der Abrechnung mit der entsprechenden Leistungsträgerin einige Daten von Ihnen. Diese müssen an die Leistungsträgerin nach den Richtlinien des Sozialdatenschutzes weiter geleitet werden.
Wir unterliegen der Schweigepflicht. Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Name, Geburtsdatum, Wohnort, Kontaktmöglichkeiten
- Nachweise über einen GDB (Bescheid, Ausweis)
- Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag, geschwärzte Lohnabrechnung)