Betroffene von Cyberstalking unterstützen

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Als Führungskraft hast du in einer solchen Situation deinen Mitarbeitenden gegenüber eine Fürsorgepflicht. Wenn du bemerkst, dass jemand aus deinem Team von Cyberstalking betroffen ist oder sich eine betroffene Person bei dir meldet, dann solltet ihr zunächst gemeinsam mögliche Schritte besprechen. Auch mit der Unternehmenssicherheit solltet ihr euch beraten, falls eine solche vorhanden ist.
Möglich sind z.B. folgende Maßnahmen:
  • Betroffenen eine neue E-Mail und/oder Telefonnummer zuteilen
  • Die Kontaktdaten der betroffenen Person von der öffentlichen Webseite nehmen
  • Externe Anfragen nicht mehr direkt an die betroffene Person durchstellen
  • Andere Mitarbeitende (Empfang, Sekretariat, Sicherheitsdienste, Reinigungskräfte) und/oder Kolleg*innen sensibilisieren, dass keinerlei Auskünfte - insbesondere keine persönlichen Auskünfte wie z.B. Arbeitsbeginn/-ende, Pause, Urlaub, in welchem Stockwerk die Person arbeitet, Parksituation etc. - über die geschädigte Person am Telefon, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch gegeben werden sollen
Daneben solltest du die betroffene Person auch darauf hinweisen, vorhandene Beratungsangebote zu nutzen, sowie bei Bedarf rechtlichen Beistand oder die Polizei einzuschalten.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Kassel

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