Handeln bei akuter Sucht & Beeinträchtigung

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Wenn sich Auffälligkeiten so häufen, dass du als Führungskraft die Gefahr siehst, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, die sowohl für die betroffene Person als auch für andere gefährlich werden kann, solltest du unbedingt handeln. Aber wie gehst du in diesem Fall richtig vor?
Beschäftigte sind verpflichtet, sowohl für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen, als auch für die Sicherheit und Gesundheit anderer zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. Deshalb gilt es, erhebliche Gefahren unverzüglich zu melden. Leider ist es immer noch in vielen Köpfen verankert, dass akute Gefahren zu melden unkollegial oder „Petzen“ sei. Tatsächlich ist es eher unkollegial, untätig in Kauf zu nehmen, dass der Kollegin oder dem Kollegen in diesem Zustand etwas passiert, oder sie bzw. er andere Personen schädigt.
Für Vorgesetzte heißt das: Sobald du merkst, dass jemand aus deinem Team in einem Zustand ist, der gefährlich werden kann, darfst du diese Person nicht weiterarbeiten lassen.
Zu den Pflichten der Vorgesetzten gehört auch die Unterweisung und Unterrichtung. Das ist eine gute Möglichkeit, die Mitarbeitenden auch über die rechtliche Situation im Hinblick auf den eigenen Konsum und die Konsequenzen, die daraus entstehen können, zu informieren. Denn sobald die Auswirkungen Ursache für einen Arbeits- oder Wegeunfall werden, kann es juristisch schnell problematisch werden – selbst wenn der Konsum nur in der Freizeit stattfindet.

Was bedeutet die Durchsetzung des Beschäftigungsverbots in der Praxis?

Wenn es objektiv wahrnehmbare Beeinträchtigungen gibt, die deiner Einschätzung nach ein Risiko darstellen, dann reicht das allein schon aus, um die Intervention zu rechtfertigen. Da du als Führungskraft die (rechtliche) Verantwortung trägst, musst du auch die Entscheidung treffen, ob du das Risiko eingehen willst. Du musst nichts beweisen, sondern deine ganz persönliche Einschätzung reicht aus. Es empfiehlt sich dennoch, eine zweite Person (z. B. aus dem Betriebsrat, Betriebsärztlicher Dienst) hinzu zu ziehen, um einen möglichen Vorwurf des Mobbings von vornherein zu entkräften. Oft ist auch in Betriebsvereinbarungen klar geregelt, wie in diesem Fall verfahren wird. Falls es also in deiner Organisation eine Betriebsvereinbarung gibt, lohnt es sich in jedem Fall, einen Blick hinein zu werfen.
Wurde dein Eindruck bestätigt, trägst du nun die Verantwortung, dass die Person gesund und sicher zu Hause ankommt. Teilweise ist in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen beschrieben, wie das genau sichergestellt werden kann. Beispielsweise gibt es Kooperationen mit Taxiunternehmen, oder der Werkschutz sorgt für den sicheren Nachhauseweg.
Faktisch endet deine Verantwortung erst an der Wohnungstüre. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dass die Person auch dort ankommt und nicht unterwegs den Taxifahrer überredet, sie früher aussteigen zu lassen, dann empfiehlt sich, selbst in dem Taxi mitzufahren. Da dies in vielen Arbeitsbereichen nicht praktikabel ist, solltest du auch zu dieser Frage zunächst einen Blick in die Betriebsvereinbarung werfen oder in der Personalabteilung nachfragen, wie die genaue Vorgehensweise ist.
Wurde dein Eindruck nicht bestätigt, musst du letztlich trotzdem die Entscheidung treffen, was zu tun ist – und dich im Fall der Fälle auch verantworten. Ein Rat: Höre auf dein Bauchgefühl. Wenn dir nicht wohl ist bei dem Gedanken, nichts zu tun, und du das Gefühl hast, irgendetwas ist seltsam, dann solltest du lieber auf Nummer sicher gehen, als hinterher die Zeche zu zahlen oder gar bei Personenschaden ein ewig schlechtes Gewissen zu haben.
Übrigens: Die Fürsorgepflicht gilt auch im Homeoffice. Das heißt, auch hier musst du dich davon überzeugen, dass es deinen Mitarbeitenden gut geht und die Arbeitsfähigkeit sichergestellt ist. Und auch die Betriebsvereinbarung gilt am Heimarbeitsplatz. Tausche dich am besten mit der Personalabteilung aus, wie die Fürsorgepflicht auch auf Distanz sichergestellt werden kann.

Alkohol- oder Drogentests

„Darf man Mitarbeitende zwingen, einen Alkoholtest zu machen, wenn man sich nicht sicher ist?“, ist eine häufige Frage. Die Antwort lautet: Nein!
Du kannst der Person anbieten, sich freiwillig selbst zu entlasten und beim Betriebsärztlichen Dienst oder der hausärztlichen Praxis einen Alkohol- u. o. Drogentest zu machen. Die Kosten dafür muss die Person selbst tragen. Dennoch kann das als Entlastung für sie hilfreich sein, je nachdem wie sich die Situation weiterentwickelt.

Abschließende Hinweise

Wenn bereits absehbar ist, dass sich die Person innerhalb der nächsten Stunde wahrscheinlich in einem hilflosen Zustand befinden wird, dann solltest du die Person nicht nach Hause bringen, sondern unbedingt den Rettungsdienst 112 rufen.
In jedem Fall solltest du am folgenden Tag in nüchternem Zustand ein Gespräch mit der oder dem Mitarbeitenden führen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen und Unterstützung anzubieten.

Zusammenfassung der Schritte

  1. Bei Hinweisen auf eine akute Beeinträchtigung unverzüglich handeln
  2. Der eigene Eindruck reicht aus, dennoch wenn möglich eine zweite Person hinzuziehen
  3. Für sicheren Nachhauseweg bis zur Wohnungstür sorgen
  4. Test zur Entlastung anbieten
  5. Zeitnah nach dem Vorfall, am besten direkt am nächsten Tag, ein Gespräch über die weitere Vorgehensweise führen
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Kassel

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