Mit Drohungen umgehen

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Leider kommt es am Arbeitsplatz nicht selten vor, dass Mitarbeitende Drohungen erhalten. Zu wissen, wie man sich dann richtig verhält, schützt nicht nur vor möglicher Eskalation, sondern stärkt auch das eigene Sicherheitsgefühl. Falls auch du Opfer einer Drohung bist oder für den Fall der Fälle vorbereitet sein möchtest, dann erhältst du im Folgenden Informationen zum Umgang mit bedrohlicher Kommunikation.

Was ist eine Drohung?

Zuerst einmal sollte die Frage geklärt werden, was man eigentlich unter einer Drohung versteht. Eine Drohung ist die ausgedrückte Absicht, jemandem Schaden zuzufügen. Sie kann ausgesprochen, geschrieben oder auf andere Weise ausgedrückt werden, etwa durch Gesten. Sie kann offen und explizit als Gewaltankündigung kommuniziert werden, etwa „Ich bringe dich um!“, oder auch verdeckt. Dann nimmt man die Drohung eher zwischen den Zeilen wahr. Dabei sind es oft nicht die gewählten Worte, sondern eher die Art und Weise, wie sie geäußert werden. „Nette Familie – du solltest gut auf sie aufpassen“, wäre ein Beispiel.
Häufig stellt sich die Frage: Wie ernst meint es jemand, der eine Drohung äußert, und welche Motive stehen dahinter? Wie ernst muss ich die Drohung nehmen und wie sollte ich darauf reagieren?
Bei Drohungen unterscheidet man zwischen flüchtigen und substanziellen Drohungen. Von flüchtigen Drohungen spricht man, wenn die drohende Person keine echte Intention hat, jemandem tatsächlich Schaden zuzufügen. Etwa, wenn jemand seiner Wut durch Beleidigung und eine nicht ernst gemeinte Gewaltankündigung Luft macht und in der Rage nicht mehr darüber nachdenkt, welche Folgen eine Drohung für die adressierte Person haben kann. Auch scherzhaft gemeinte Äußerungen fallen darunter. Wenn die drohende Person im Anschluss glaubhaft Abstand von ihren Äußerungen nimmt, spricht man von einer flüchtigen Drohung. Diese Distanzierung kann auch auf gezielte Nachfrage erfolgen.
Bei substanziellen Drohungen dagegen ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass die Absicht besteht, jemandem Schaden zuzufügen. Hierunter fallen Todesdrohungen oder die Androhung von körperlicher Gewalt, mehrfache Drohungen, oder wenn die Person auf Nachfrage die Drohung nicht zurücknimmt. Das heißt: Im Einzelfall muss anhand von Inhalt und der Häufigkeit der Äußerungen darüber entschieden werden, wie mit der Drohung weiter umzugehen ist.

Umgang mit Drohungen

Unabhängig von der obigen Unterscheidung sind alle Arten von Drohungen eine Form der Kommunikation, die du nicht hinnehmen musst. Frage also immer nach, wie du die Aussagen zu verstehen hast! Auf diese Weise erfährst du auch mehr über die Intention der bedrohenden Person. Gleichzeitig solltest du bei bedrohlicher Kommunikation immer eine Grenze ziehen. Weise darauf hin, dass du das Verhalten nicht duldest und beende ggf. das laufende Gespräch auf ruhige, aber bestimmte Weise. Wichtig ist, selbst dabei sachlich zu bleiben und nicht etwa zynisch zu werden.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Person sagt aufgebracht, dass man „den Laden in die Luft jagen sollte“. Auf Nachfrage, ob man dies als Drohung aufzufassen habe und den Hinweis, dass man dann weitere Schritte einleiten müsse, entschuldigt sich die Person sofort und erklärt, dass sie nur über eine lange Wartezeit wütend war. Somit konnte sich die drohende Person glaubhaft von ihrer Drohung distanzieren, und es ist von einer flüchtigen Drohung auszugehen. Sollte dieselbe Person aber erneut bedrohlich auftreten und sich mit ihren Drohungen gezielt gegen andere richten, zum Beispiel mit den Worten „Ich komme wieder und dann klären wir das draußen.“, handelt es sich um eine substanzielle Drohung. Diese sollte unbedingt detailliert dokumentiert und an die internen Ansprechpersonen oder Vorgesetzten weitergeleitet werden. Es kann auch Situationen geben - beispielsweise Todesdrohungen -, in denen sofort der Sicherheitsdienst oder die Polizei eingeschaltet werden muss. Es ist hier hilfreich, wenn du dich bei deinem Arbeitgeber erkundigst, wie man in deiner Organisation mit bedrohlichem Verhalten umgeht und an wen du entsprechende Vorkommnisse wie weiterleiten kannst.
Aggressionen müssen nicht immer so offen geäußert werden. Es kann beispielsweise auch sein, dass die Person dich festhält und mit leiser bedrohlicher Stimme sagt „Ich wünsche dir einen schönen Feierabend, hoffentlich kommst du gut an“. Entscheidend ist hier, ob die Drohung bei der adressierten Person ein Gefühl von Sorge oder vielleicht sogar Angst auslöst. Auch hier solltest du gezielt nachfragen, ob dies als Drohung verstanden werden muss. Bedrohlich kommunizierende Personen wollen ihr Gegenüber häufig unter Druck setzen und dadurch deren Verhalten beeinflussen. Durch das gezielte Ansprechen der Drohung hebelst du dieses Motiv aus und gibst der Person die Möglichkeit, die Drohung zurückzunehmen. Sollte die Person bestätigen, dass es sich um eine Drohung handelt, kannst du weitere Schritte einleiten, z.B. den Vorfall an die Führungskraft weiterleiten.
Wenn du eine Anzeige stellen möchtest, achte darauf, dass dein Arbeitgeber dies übernimmt, da du ansonsten deine Privatadresse angeben musst und die drohende Person diese erfahren wird. Bestehe deshalb immer darauf, dass die berufliche Adresse angegeben wird.

Achtung!

Bestimmte Drohungen sind immer als substanziell einzuschätzen und machen sofortige Maßnahmen erforderlich. Dies sind zum Beispiel Todesdrohungen oder bedrohliche Kommunikation durch Personen, die einen Verfolgungswahn haben und etwa damit drohen, dass sie sich wehren werden, wenn man sie weiterverfolge, abhöre oder vergifte. Für die Betroffenen ist diese Wahrnehmung sehr real, daher sollten Drohungen dieser Personengruppe sehr ernst genommen und an interne Ansprechpersonen oder Vorgesetzte weitergeleitet werden. Dabei solltest du den genauen Wortlaut, das Datum mit Uhrzeit und die Situation beschreiben. Das gleiche gilt auch für merkwürdigen Schriftverkehr, dessen Inhalt du nicht nachvollziehen kannst, der aber Besorgnis bei dir auslöst. Im Gegensatz zu den anderen Drohungen sollte bei Drohungen mit wahnhaftem Inhalt jede weitere Kommunikation vermieden werden. Beantworte solche E-Mails nicht und leite sie direkt weiter.
Auch Suiziddrohungen sind immer als substanziell einzuschätzen, das heißt hier müssen immer weitere Maßnahmen ergriffen werden. Wähle im Zweifel in diesem Fall die 112. Die Notrufstelle wird dann entsprechend weitere Schritte einleiten.

Fazit

Um eine Drohung einschätzen zu können, solltest du aktiv nachfragen, was mit der bedrohlichen Äußerung gemeint ist. Wenn sich die drohende Person dann glaubhaft davon distanziert, ist keine Meldung nötig. Folgende Drohungen sollten an die zuständige Ansprechperson weitergeleitet werden: 
  • Todesdrohungen oder Androhung von körperlicher Gewalt
  • Wiederholte Drohungen in verschiedenen Situationen, bzw. wenn sich die Drohungen immer wieder auf dieselbe Person beziehen
  • Offensive bzw. plötzliche physische Annäherung im privaten Umfeld oder Auflauern nach der Arbeit in Folge eines Konfliktes
  • Wenn beim Aussprechen der Drohungen Waffen vorgezeigt oder mitgeführt werden
  • Wenn die drohende Person sich verfolgt oder bedroht fühlt, ohne dass hier ein realer Grund vorhanden ist
  • Suiziddrohungen
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Kassel

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